Wer ist betroffen?
Für den Empfang von E-Rechnungen gilt:
- Jedes Unternehmen in Deutschland muss ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.
Von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen sind Sie betroffen, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen (unter Berücksichtigung der Übergangsfristen, siehe auch FAQ):
- Sie sind selbstständig oder führen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
- Sie versenden Rechnungen für Ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmen (B2B).
Gut zu wissen: Warum ist eine PDF keine E-Rechnung?
Die Inhalte eines PDFs sind nicht maschinenlesbar – im Gegensatz zur E-Rechnung. Bei dieser wird gemäß EU-Norm ein maschinenlesbarer XML-Datensatz erstellt, der in den Formaten XRechnung (reiner Datensatz) oder ZUGFeRD (zusätzliches Ansichts-PDF) übermittelt, weiterverarbeitet und archiviert werden kann. All das ist mit der DATEV E-Rechnungsplattform möglich.
Die gesetzlichen Pflichten
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Heute
Schrittweise Umstellung auf E-Rechnung sinnvoll
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Ab 01.01.2025
Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen
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Ab 2027
Versand von große Unternehmen
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Ab 2028
Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen