Wer ist betroffen?

Für den Empfang von E-Rechnungen gilt:

  • Jedes Unternehmen in Deutschland muss ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können.

Von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen sind Sie betroffen, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen (unter Berücksichtigung der Übergangsfristen, siehe auch FAQ):

  • Sie sind selbstständig oder führen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
  • Sie versenden Rechnungen für Ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmen (B2B).

Gut zu wissen: Warum ist eine PDF keine E-Rechnung?

Die Inhalte eines PDFs sind nicht maschinenlesbar – im Gegensatz zur E-Rechnung. Bei dieser wird gemäß EU-Norm ein maschinenlesbarer XML-Datensatz erstellt, der in den Formaten XRechnung (reiner Datensatz) oder ZUGFeRD (zusätzliches Ansichts-PDF) übermittelt, weiterverarbeitet und archiviert werden kann. All das ist mit der DATEV E-Rechnungsplattform möglich.

Die gesetzlichen Pflichten

  • Heute

    Schrittweise Umstellung auf E-Rechnung sinnvoll

  • Ab 01.01.2025

    Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen

  • Ab 2027

    Versand von große Unternehmen

  • Ab 2028

    Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen